Seit den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs ab 2019 zur unzulässigen allgemeinpolitischen Betätigung und der daraus folgenden Bestätigung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Attac Trägerverein e.V., herrscht unter den gemeinnützigen Körperschaften (Stiftungen, Vereine, gemeinnützige GmbHs etc.) ein hohes Maß an Unsicherheit.
Denn "Politik" ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck. Viele Vorstände oder Geschäftsführer*innen von gemeinnützigen Körperschaften verfolgen aber Gesetzesinitiativen sowie den politischen Diskurs. Sie stellen sich – berechtigterweise – die Frage, ob Sie sich innerhalb ihrer Amtsfunktion zu diesen Prozessen äußern oder sogar auf diesen Prozess mit ihrer Arbeit einwirken dürfen.
Dieser Vortrag gibt einen Überblick über die erlaubte und unzulässige politische Äußerung und Betätigung durch gemeinnützige Körperschaften. Insbesondere werden dabei die satzungsbezogenen und satzungsfremden Betätigungen betrachtet. (Die betrachtungsbezogen verwendeten Beispiele stammen aus der Beratungspraxis.)
Inhalte:- Definition der politischen Betätigung und Anwendung auf gemeinnützige Organisationen
- Zurechnung von politischen Betätigungen durch einzelne Personen gegenüber einer gemeinnützigen Organisation
- Hinweise zur Zulässigkeit und den Grenzen von politischen Äußerungen durch Funktionsträger*innen in gemeinnützige Organisation
- Vorstellung der gemeinnützigen Zwecke der politischen Bildung und der Förderung des Staatswesens
- Hinweis für zuschussgeförderte Organisationen bezüglich politischer Äußerungen
- Darstellung von Praxisbeispielen für erlaubte und nicht erlaubte Satzungszwecke bei politischer Betätigung durch gemeinnützige Organisation
Methoden:Input, Praxisbeispiele, Erfahrungsaustausch
Zielgruppen:Vereinsvorstände, Geschäftsführende, Engagierte aus Vereinen, Initiativen, Projekten, Selbsthilfeorganisationen und Stiftungen
Teilnehmendenzahl (max.): 25
Einlassvorbehalt:
Wir behalten uns gemäß Art. 10 Abs. 1 BayVersG vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien und Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.